In Deutschland ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Um dieses Ziel zu erreichen und zu sichern, gibt es entsprechend strikte Regelungen. Der allgemeine Umgang mit Tieren ist im Tierschutzgesetz vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es separate Verordnungen zum Transport und zur Schlachtung von Tieren.
Diese Vorschriften sind für die Geflügelwirtschaft bindend und werden dementsprechend strikt eingehalten. Die gesetzlichen Regelungen enthalten jedoch keine gesonderten Bestimmungen zur Putenhaltung. Deshalb haben sich die deutschen Putenerzeuger freiwillig zur Einhaltung von bundeseinheitlichen Eckwerten verpflichtet.