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Tierschutz: keine Vision, sondern Standard

In Deutschland gelten – verglichen mit anderen Ländern – für die Putenhaltung besonders hohe Tierschutzstandards. Ausschlaggebend dafür sind die strengen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sowie der Verordnungen zum Transport und zur Schlachtung von Tieren. Um diese allgemeinen Vorschriften zu ergänzen, haben sich die deutschen Putenerzeuger außerdem zu weiteren freiwilligen Tierschutzmaßnahmen verpflichtet. So verfütterten sie schon lange vor dem offiziellen Verbot kein Tiermehl. Einmalig in Europa ist ihr Grundsatz, auf Antibiotika zur Leistungsförderung zu verzichten.

 

Ein Beispiel für Europa

Seit September 1999 richten sich die deutschen Putenerzeuger bei der Haltung ihrer Tiere freiwillig nach bundeseinheitlichen Eckwerten. Diese Selbstverpflichtung haben sie gemeinsam mit den Länderministerien, verschiedenen Tierschutzorganisationen und dem Bundesverbraucherschutzministerium erarbeitet. Besonders die Anforderungen an das Platzangebot für die Tiere sowie an die Sachkunde der Geflügelhalter sind beispiellos in Europa. Dementsprechend gelten diese Regelungen als gute Ausgangsposition bei den künftigen Verhandlungen für eine europaweite Vorgabe zur Putenaufzucht.


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