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Freiwillig – und dennoch verpflichtend

Die bundeseinheitlichen Eckwerte zur Putenhaltung hat der Verband Deutscher Putenerzeuger gemeinsam mit den Landesministerien und verschiedenen Tierschutzorganisationen unter Federführung des Bundesverbraucherschutzministeriums entwickelt. Diese in Europa einmalige Selbstverpflichtung besteht bereits seit 1999. Sie konkretisiert die Regelungen des Tierschutzgesetzes. So enthalten die Eckwerte beispielsweise genaue Bestimmungen zur Pflege und Versorgung der Tiere. Mit der so genannten Besatzdichte ist zudem strikt geregelt, wie viel Platz die Tiere im Stall mindestens haben müssen.
 
Die Putenhalter müssen im Rahmen der Selbstverpflichtung einen Nachweis über ihre landwirtschaftliche Ausbildung mit speziellen Fähigkeiten in der Geflügelhaltung erbringen. Dass sie die Eckwerte einhalten, prüfen unter anderem die Veterinärämter. Verstöße gegen die Vereinbarungen werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.


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Bundeseinheitliche Eckwerte

Hier können Sie sich die Bundeseinheitlichen Eckwerte als PDF (2,1 MB) downloaden.