Das Wohlergehen der Tiere während des Transportes sichert die Tierschutztransportverordnung. Generell gilt, dass keine kranken oder verletzten Tiere befördert werden dürfen. Darüber hinaus stellt die Verordnung hohe Anforderungen an die Ausstattung der Transportmittel. Sie müssen den Tieren beispielsweise ausreichend Raum bieten und eine gleichmäßige Lüftung sicherstellen. Die Fahrer sind verpflichtet, die Tiere möglichst rasch an ihren Zielort zu bringen – gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass sie auch bei Verzögerungen gut versorgt sind. Um ihre Sachkunde im Umgang mit Geflügel nachzuweisen, ist für die Transporteure eine umfassende Prüfung obligatorisch. Tierärzte kontrollieren die Einhaltung der Verordnung. Der beste Schutz der Tiere besteht jedoch darin, dass die Transportwege bei deutschem Geflügel nur kurz sind. Dies verringert von vornherein mögliche Belastungen für die Tiere.