Die Tierschutzschlachtverordnung regelt die Betäubung, Tötung und Schlachtung von Tieren. Oberster Grundsatz dabei ist, dass bei den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden. Um das zu gewährleisten, müssen die Schlachter ihre Sachkunde nachweisen. Zusätzlich ist während der Schlachtung ständig ein Veterinär anwesend.