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Tierschutz ist in guter Verfassung


Seit dem Sommer 2002 ist der Tierschutz in der deutschen Verfassung verankert. Dort heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (...).“ Für den Verband der Deutschen Putenerzeuger hat der Schutz der Tiere seit jeher oberste Priorität. Deshalb engagiert er sich für eine tiergerechte Aufzucht und Haltung von Puten und ist bemüht, diese gemeinsam mit Wissenschaftlern, Landesbehörden und gesellschaftlichen Gruppen weiter zu optimieren.
 


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